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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2007 - L 26 B 621/07 AS PKH   

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https://dejure.org/2007,23662
LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2007 - L 26 B 621/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,23662)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2007 - L 26 B 621/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,23662)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2007 - L 26 B 621/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,23662)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger; Notwendigkeit eines Umzugs; Angemessenheit der Kosten einer Wohnung; Bestimmung des angemessenen Mietzinses in Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - ergänzende Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2007 - L 26 B 621/07
    Hiernach können ausschließlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Unterkunft und Heizung, d. h. für Leistungen für Wohnraum und nicht für Geschäftsräume übernommen werden (Urteil des BSG vom 22. November 2006 - B 11 b AS 3/05 R -, abrufbar unter: www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Ob der Kläger als selbständiger Versicherungsmakler Anspruch auf Eingliederungsleistungen im Sinne des § 16 Abs. 2 S 1 SGB II in Form von Leistungen zur Fortsetzung einer selbständigen Erwerbstätigkeit hat, Voraussetzung hierfür ist u. a., dass der Leistungsempfänger zum Kreis der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gehört und dass die Leistungen erforderlich sind, um den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben einzugliedern (vgl. Urteil des BSG vom 22. November 2006, a. a. O.) ist nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage weder hinreichend dargetan noch sind nach Aktenlage Anhaltspunkte hierfür ersichtlich.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2007 - L 26 B 621/07
    Diese Zusicherungen sind im Gegensatz zu der Zusicherung im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II Anspruchsvoraussetzung (Urteil des BSG vom 7. November 2006 - B 7 b AS 10/06 R - = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 und juris RdNr. 27).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2007 - L 26 B 621/07
    Die Prüfung der Angemessenheit setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil des BSG vom 7. November 2006 - B 7 b AS 18/06 R -, zitiert nach juris RdNr. 19 ff.), von der abzuweichen der Senat nach erster Prüfung keinen Anlass sieht, vielmehr eine Einzelfallprüfung voraus.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2008 - L 26 B 2307/07

    Arbeitslosengeld II - Mietschuldenübernahme bei unangemessener Unterkunft -

    In seiner bisherigen Praxis ist der Senat in ähnlich gelagerten Fällen überschlägig für das Jahr 2006 von "warmen" Betriebskosten von durchschnittlich 2, 74 Euro pro qm ausgegangen (vgl. Betriebskostenspiegel 2006 des Deutschen Mieterbundes unter http://www.mieterbund.de/presse/2006/pm_2006_12_14-2.html), ohne bislang eine abschließende Entscheidung getroffen zu haben (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 8. August 2007 - L 26 B 621/07 AS PKH).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - L 26 AS 279/09
    Die hier-gegen gerichtete Beschwerde ist erfolglos geblieben (Beschluss des Senats vom 08. August 2007, L 26 B 621/07 AS PKH).

    Zwar geht der Senat entgegen seiner in seiner früheren Besetzung im Beschluss vom 08. August 2007 (L 26 B 621/07 AS PKH) geäußerten Auffassung, dass der Kläger erstmals mit Schreiben vom 11. Mai 2006 beim Beklagten die hier streitgegenständlichen Leistungen beantragt hat, nunmehr davon aus, dass der Kläger am 31. März 2006 beim Beklagten einen Antrag gestellt hat, der auch diese Leistungen umfasste.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10
    Denn bei der Zusicherung gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II handelt es sich im Gegensatz zu der Zusicherung nach § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II um eine Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme der genannten Transaktionskosten (BSG, Urt. vom 7. November 2006 - 7 b AS 10/06 R -, BSGE 97, 231 = FEVS 58, 248 = ">22%20SGB%20II%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-4200 § 22 SGB II Nr. 2 -, zit. nach juris, Rz. 27 m. w. Nachw.; Senat, st. Rspr., s. z. B. d. Beschl. vom 3. Februar 2010 - L 13 AS 328/09 B - LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 8. August 2007 - L 26 B 621/07 AS PKH -, zit. nach juris, Rz. 3), die im Regelfall vor dem Zeitpunkt vorliegen muss, zu dem die nach § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (LSG NRW, Beschl. vom 3. Juli 2009 - L 19 B 138/09 AS -, zit. nach juris, Rz. 17).
  • SG Berlin, 20.03.2008 - S 26 AS 7507/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten bei einem

    In Berlin ist hiernach für einen Ein-Personen-Haushalt grundsätzlich eine Wohnfläche von bis zu 50 m² als angemessen anzusehen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2007 - L 26 B 621/07 AS PKH, zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de ).
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